Einladung zur 156. ordentlichen Generalversammlung

Datum
Freitag, 22. November 2024
18:00 Uhr  Beginn Nachtessen (nur mit Anmeldung)
20:00 Uhr Beginn Generalversammlung
anschliessend Dessert

Ort
Haus Zunacher 2 der Heime Kriens AG, Horwerstrasse 35, Kriens - Saal im Untergeschoss

Traktanden 

1. Eröffnung der Generalversammlung durch den Vereinspräsidenten
2. Konstituierung
  2.1   Ressortzuteilung des Vorstandes
  2.2  Wahl der Stimmenzähler
3. Genehmigung des Protokolls der 155. Generalversammlung 2023
4. Ehrung verstorbener Mitglieder
5. Mutationen und Aufnahme der Neumitglieder
6. Statutenrevision
7. Abnahme der Jahresberichte 2024
  a)   des Vereinspräsidenten
  b)   des Technischen Präsidenten Aktive und des Technischen Präsidenten Jugend
  c)   der Kommissionen
8. Abnahme und Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  a)   des Stammvereins
  b)   der Bergheimkommission
9. Festsetzung der Jahresbeiträge 2025
10. Genehmigung des Voranschlages 2025
11. Genehmigung des Tätigkeitsprogrammes 2025
12. Wahlen
 
a)   Vorstand
b)   Vereinspräsident
c)   Technischer Präsident Aktive
d)   Technischer Präsident Jugend
e)   Bergheimkommission und Obmann
f)   Revisoren
13. Bekanntgabe der Riegen- und Untersektionsleitungen
14. Ehrungen, Auszeichnungen und Verdankungen
15. Anträge, Anregungen, Verschiedenes
16. Schlusswort

Nachtessen
Das vorgängige Nachtessen wird vom Turnverein offeriert. Die Getränke gehen zu Lasten der TeilnehmerInnen (TWINT-Zahlung möglich).

Ergänzungen
Anträge zuhanden der GV müssen 30 Tage vor der GV eingereicht werden (Poststempel/e-Mail-Datum). Später eintreffende Anträge können nur behandelt werden, wenn 2/3 der Stimmberechtigten dies verlangen.

Anmeldung:
Anmeldeschluss ist am Freitag, 15. November 2024.
Online: tvkriens.ch | e-Mail: info@tvkriens.ch | Post: Turnverein Kriens, Postfach 1306, 6010 Kriens

Abstimmungsregel gemäss Statuten
Sämtliche Ehrenmitglieder, Aktivmitglieder und Treuemitglieder sind an der Generalversammlung stimmberechtigt und haben das Recht, Anträge zu stellen. Anträge müssen bis 30 Tage vor der Generalversammlung eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Anträge bedürfen der 2/3-Mehrheit um an der Versammlung behandelt werden zu können.
Abstimmungen werden offen durchgeführt, wenn nicht 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geheime Abstimmungen verlangen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Für die Aufhebung von Vereinsbeschlüssen ist das absolute Mehr der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Das absolute Mehr beträgt die Hälfte der Stimmenberechtigten plus eine.
Bei der Decharge-Erteilung der Vereinsrechnung müssen die Vorstandsmitglieder gemäss Artikel 68 des ZGB in den Ausstand treten. Das gleiche gilt für die Mitglieder der Bergheimkommission bei der Decharge-Erteilung ihrer Rechnung.

Einladung ausdrucken: HIER

An-/Abmeldung zur 156. ordentlichen Generalversammlung des Turnverein Kriens