Einladung zur 158. ordentlichen Vereinsversammlung

Datum
Freitag, 20. November 2026
18:00 Uhr  Beginn Nachtessen (nur mit Anmeldung)
19:30 Uhr Beginn Vereinsversammlung
anschliessend    Dessert

Ort
Convivo Kriens AG, Haus Zunacher 2, Horwerstrasse 33, Kriens - Saal im Untergeschoss

Traktanden 
1. Eröffnung der Vereinsversammlung durch Reto Manz
2. Konstituierung
  2.1    Wahl des Tagespräsidenten
  2.2   Ressortzuteilung des Vorstandes
  2.3   Wahl der Stimmenzähler
3. Genehmigung des Protokolls der 157. Generalversammlung 2025
4. Ehrung verstorbener Mitglieder
5. Mutationen
6. Abnahme der Jahresberichte 2026
  a)   des Vorstandes (da Vereinspräsidenten vakant)
  b)   des Technischen Präsidenten
  c)   der Bergheimkommissionen
7. Abnahme und Genehmigung der Jahresrechnungen 2026
  a)   des Stammvereins
  b)   der Bergheimkommission
8. Festsetzung der Mitgliederbeiträge 2027
9. Genehmigung des Jahresbudgets 2027
10. Kenntnisnahme des Jahresprogramms 2027
11. Wahlen
  a)   Vorstand
  b)   Vereinspräsident
  c)   Bergheimkommission und deren Obmann
 

d)   Revisionsstelle (zwei Rechnungsrevisoren und ein Ersatzrevisor)

12. Bekanntgabe der Riegenleitungen
13. Ehrungen, Auszeichnungen und Verdankungen
14. Anträge, Anregungen, Verschiedenes
15. Schlusswort

Nachtessen
Das vorgängige Nachtessen wird vom Turnverein offeriert. Die Getränke gehen zu Lasten der TeilnehmerInnen (TWINT-Zahlung möglich).

Ergänzungen
Anträge zuhanden der Vereinsversammlung müssen 30 Tage vor der Vereinsversammlung eingereicht werden (Poststempel/e-Mail-Datum). Später eintreffende Anträge können nur behandelt werden, wenn ⅔ der Stimmberechtigten dies verlangen.

Anmeldung:
Anmeldeschluss ist am Freitag, 13. November 2026.
Online: tvkriens.ch | e-Mail: info@tvkriens.ch | Post: Turnverein Kriens, Postfach 1306, 6010 Kriens

Abstimmungsregel gemäss Statuten
Aktivmitglieder, welche das 16. Altersjahr vollendet haben, sind stimm- und wahlberechtigt. Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie aktive Mitglieder.
Über die Vereinsgeschäfte und Wahlen wird in offener Abstimmung entschieden, sofern nicht vorab mittels einfachem Mehr der Stimmenden die geheime Abstimmung oder Wahl beschlossen wird.
Bei Abstimmungen entscheidet das einfache Mehr der abgegebenen Stimmen. Ausgenommen ist das gesetzlich zwingend vorgesehenen Mindestquorum für die Fusion (¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder). Statutenrevisionen bedürfen der Zustimmung einer ⅔-Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Der Entscheid über die Vereinsauflösung bedarf einer ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid.
Bei Wahlen ist im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das einfache Mehr der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Einladung ausdrucken: HIER

An-/Abmeldung zur 158. ordentlichen Vereinsversammlung des Turnverein Kriens