51. Krienser Jugendsprint 2021: Weisungen / Infos 

SCHUTZKONZEPT SWISS ATHLETICS SPRINT WETTKÄMPFE

Dieses Schutzkonzept regelt die Durchführung von Wettkämpfen im Rahmen des Swiss Athletics Sprint 2021, die als lokale oder kantonale Ausscheidungen respektive als Schweizer Final stattfinden in Bezug auf die Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie. Das Konzept wird laufend gemäss den aktuell gültigen Richtlinien im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie angepasst. Die aktuelle Version des Schutzkonzepts basiert auf den ab dem 26. Juni 2021 und bis auf weiteres gültigen Corona-Restriktionen des Bundes.

BEWILLIGUNG DER VERANSTALTUNG

Der «Krienser Jugendsprint» wurde bei Swiss Athletics angemeldet und bewilligt. Das Schutzkonzept von Swiss Athletics und das Schutzkonzept des Anlagenbetreibers werden eingehalten.

STARTBERECHTIGUNG

Startberechtigt sind alle Kids bis zum Jahrgang 2005. Sie müssen in Kriens oder im Obernau wohnhaft sein.  Der MuKi-/VaKi-Sprint wird heuer nicht ausgetragen.

ANMELDUNG

Bis 15 Minuten vor ihrem Vorlauf können die Kids am Anmeldetisch beim Eingang zum Sportzentrum Kleinfeld eine Startkarte lösen. Die Startkarte muss ausgefüllt zur Serieneinteilung an den Start mitgenommen werden.

Auf der Startkarte muss heuer als spezifische COVID-19-Massnahme die Telefon- oder Handynummer erfasst werden.

Hinweis: Mit der Wettkampfanmeldung genehmigen die Eltern der TeilnehmerInnen dem Organisator die Verwendung aller Bildaufnahmen zur Veröffentlichung auf der Homepage und der Facebookseite sowie an die Weitergabe an die Medien nach Urheberrechtsgesetz, URG.

APPELL

10 Minuten vor dem jeweiligen Lauf wird hinter dem Start zur Serieneinteilung aufgerufen. Wer zu spät erscheint, wird zum Lauf nicht mehr zugelassen.

GARDEROBEN, DUSCHEN, TOILETTEN

Die Garderoben befinden sich im Tribünengebäude des Sportzentrums Kleinfeld, UG. Es ist das Schutzkonzept des Anlagebetreibers zu beachten.Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Helfenden wird empfohlen, bereits umgezogen auf der Anlage zu erscheinen.

MASKEN

Grundsätzlich besteht im Aussenbereich keine Maskenpflicht. In öffentlich zugänglichen Innenräumen d.h. auch in Räumlichkeiten, in denen die sportlichen Aktivitäten nicht ausgeübt werden wie Garderoben, Eingangsbereiche etc., jedoch schon.

NAGELSCHUHE

Damit alle TeilnehmerInnen die gleichen Chancen haben, darf ohne Absprache der KonkurrentInnen nicht in Nagelschuhen gelaufen werden.

QUALIFIKATIONEN

Für den Final qualifizieren sich pro Kategorie die 8 Zeitschnellsten aller Vorläufe.

Achtung!
Es besteht die Möglichkeit, dass sich eine Seriensiegerin oder ein Sieger eines Vorlaufes nicht für den Final qualifizieren kann! Bei Zeitgleichheit entscheidet das Los.

Pro Kategorie wird ein B- und dann ein A-Final ausgetragen.

- Für den A-Final qualifizieren sich die 4 Zeitschnellsten der Vorläufe.
   Bei Zeitgleichheit entscheidet das Los.

- Für den B-Final qualifizieren sich die weiteren 4 Zeitschnellsten der Vorläufe
   Bei Zeitgleichheit entscheidet das Los.

Für den Königsfinal qualifizieren sich alle Siegerinnen und alle Sieger der Kategorien A, B, C und D.

Die Finalqualifikationen werden rechtzeitig durch den Speaker bekannt gegeben. Ebenso werden sie an der Resultatwand angeschlagen.

KÖNIGSFINAL - schnellste Krienserin 2021 | schnellster Krienser 2021

Alle Siegerinnen und alle Sieger der Kategorien A, B, C und D ermitteln im Königsfinal die schnellste Krienserin 2021 resp. den schnellsten Krienser 2021.

SIEGEREHRUNG

Unmittelbar nach den Finalläufen finden die Siegerehrungen im Zielbereich statt.

PREISE

Die drei Ersten der Jugendsprintkategorien erhalten eine Medaille und die weiteren Final-TeilnehmerInnen ein Diplom, das nach Hause zugestellt wird. Die Siegerin und der Sieger der Königsfinale werden mit einer Siegerplakette ausgezeichnet.

WICHTIGES

Der Anlass wird bei jedem Wetter durchgeführt. Bei zweifelhafter Witterung werden warme Kleider und ein Regenschutz empfohlen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Eine Haftung der Organisatoren für Schäden aufgrund von Unfällen, Diebstählen und sonstigen Ursachen ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beauftragter Mitarbeiter.

SCHUTZKONZEPT - ÜBERGEORDNETE GRUNDSÄTZE

·   COVID-19-Beauftragter
Der «COVID-19-Beauftragte» ist für die korrekte Umsetzung und Einhaltung der im Schutzkonzept enthaltenen Schutzmassnahmen verantwortlich.
Fredi Stalder | Handy: 079 287 73 72 | E-Mail: fredi.stalder@tvkriens.ch

·   Abstand halten und Hände waschen
Der Mindestabstand von 1.5m ist von allen Personen, ausser von den Kids im Wettkampfeinsatz, dauernd einzuhalten. Wer diesen Abstand unterschreitet, setzt sich einem erhöhten Infektionsrisiko aus. Wer seine Hände vor und nach dem Wettkampf regelmässig gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

·   Nur symptomfrei an den Wettkampf
Kids mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am «Krienser Jugendsprint» teilnehmen. Dies gilt auch für Begleitpersonen und Helfer. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

·   Positiver COVID-Fall
Sollte eine am «Krienser Jugendsprint» anwesende Person im Nachgang positiv getestet werden, ist die zuständige Gesundheitsbehörde und der «COVID-19-Beauftragte» des Wettkampfes zu informieren. Die Behörde bestimmt, welche Personen als Folge davon in Quarantäne müssen.

·   Verantwortlichkeit
Mit dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie haben sich auch die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Leichtathletik-Wettkämpfen verändert. Diese werden in Übereinstimmung mit den von Bund und Kantonen erlassenen Massnahmen und gemäss den Auflagen der jeweiligen Anlagebetreiber durchgeführt. Aufgrund der aktuell geltenden Massnahmen von Bund und Kantonen müssen insbesondere Athleten damit rechnen, sich im Falle einer COVID-19 Infektion eines nahen Kontaktes in Quarantäne begeben zu müssen. Dies gilt im privaten und geschäftlichen Umfeld genauso wie bei Sportveranstaltungen. Das entsprechende Risiko trägt jede Person selbst und sie muss für sich abwägen, welchen Risiken sie sich aussetzen kann und will. Swiss Athletics und der Turnverein Kriens übernehmen diesbezüglich keinerlei Verantwortung.